Schon länger schwelt in der Europäischen Union eine Diskussion darüber, ob Binäre Optionen und CFDs den MiFID-Richtlinien für die Finanzmärkte entsprechen oder möglicherweise verboten werden sollten. Angestoßen hat diese Diskussion ursprünglich die ESMA (European
Securities-and Markets Authority), die als supranationale Behörde den EU-Finanzmarkt überwacht. Die einzelnen staatlichen Behörden schließen sich der ESMA-Auffassung größtenteils an. Nun gab es einen Warnhinweis von der deutschen BaFin.
Verbietet die BaFin CFDs und Binäre Optionen?
Schon im späten Herbst 2016 hatte die „Welt am Sonntag“ die Chefin der BaFin-Wertpapieraufsicht Elisabeth Roegele zum Thema interviewt. Die Finanzexpertin äußerte sich dabei zu mehreren Aspekten der spekulativen Anlagen, es ging auch um die Anlageberatung und den Anlegerschutz. Bei den spekulativen Anlagen standen Binäre Optionen, CFDs und Bonitätsanleihen im Fokus. Die BaFin und auch die ESMA sehen diese Finanzprodukte sehr kritisch. Roegele verwies darauf, dass die Anleger mit solchen Produkten überwiegend ihr eingesetztes Geld verlieren.
Verbraucher müssten daher vor solchen Spekulationen bewahrt werden, was bedeuten würde, sie vor ihrer eigenen Spekulationsfreude zu schützen. Die BaFin-Verantwortliche betrachtet hierfür offenbar ein Verbot als angemessen. Es ist allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinesfalls ausgemacht, dass dieses Verbot wirklich kommt. Elisabeth Roegele verwies selbst darauf, dass es hierfür hohe Hürden gäbe. Die juristischen Voraussetzungen für solche Verbote sind aber in Deutschland gegeben: Seit der Neufassung des Wertpapierhandelsgesetzes, die 2015 verabschiedet worden war, kann die BaFin tatsächlich einzelnen Produkten den Marktzugang verwehren.
Das wäre nicht unbedingt logisch, denn schließlich erlaubt der Staat sogar das reine Glücksspiel, doch hierbei kassiert er exorbitante Steuern. Dasselbe trifft auf Sportwetten zu. Diese sollten auch schon einmal verboten werden, die Diskussion darüber verebbte schließlich. Stattdessen wurde die Wettsteuer erhöht. Die aktuellen Überlegungen zu den CFDs waren durch den sogenannten Franken-Crash ausgelöst worden.
Als die Schweizer Nationalbank SNB den zuvor festgezurrten Frankenkurs Anfang 2015 überraschend wieder freigegeben hatte, verhielten sich Währungspaare mit dem Schweizer Franken höchst volatil, CFD-Positionen endeten in fürchterlichen Verlusten. Dieser Schock, der sogar einige Broker in die Insolvenz schickte, änderte den Blickwinkel auf spekulative Finanzinstrumente drastisch.
Wie wahrscheinlich ist ein Spekulationsverbot wirklich?
Inzwischen haben einige europäische Finanzaufsichtsbehörden wie die zypriotische CySEC und die britische FCA reagiert und erlauben bei CFDs zumindest für Einsteiger nur noch geringe Hebel. Die BaFin prüft tatsächlich ein Verbot, was einige Zeit dauern wird. Ob es kommt, erscheint indes eher fraglich. Die meisten Binär- und CFD-Broker sitzen außerhalb von Deutschland, können aber von deutschen Anlegern ohne Probleme wegen der Dienstleistungsfreiheit in der EU genutzt werden. Es herrscht hierfür dieselbe Rechtsgrundlage wie etwa für Kredite oder sonstige Geldanlagen bei einer EU-Bank außerhalb Deutschlands.
Niemand möchte solche Dienstleistungen verbieten. Wenn die Spekulation mit speziellen Finanzinstrumenten verboten würde, müsste dies für die praktische Durchführung von der ESMA veranlasst werden und dann für alle EU-Broker gelten. Doch auch Broker außerhalb der EU bieten solche Produkte an, sie sind ebenfalls online zu erreichen. Das weiß die BaFin natürlich, sie könnte daher die entsprechenden Pläne ad acta oder zumindest auf Eis legen. Dennoch ist es zu früh für eine Entwarnung. Die Diskussion ist jung, der Ausgang muss ungewiss erscheinen. Trader sollten diesen Aspekt zumindest im Hinterkopf behalten.