2014-09-15 / Im Idealfall hat Ihre Firmengründung im Ausland gegenüber einem deutschen Firmensitz bestimmte Vorteile. Meist kommen einige Nachteile hinzu. Mittlerweile können Sie in allen Ländern der europäischen Union eine eigene Firma gründen. Sie können sich dabei auf Niederlassungsfreiheit berufen. Es gilt lediglich geringe rechtliche Hürden zu überwinden.
Firmengründung im Ausland mit Vor- und Nachteilen
Wie in Deutschland auch wird in zahlreichen Ländern für eine Reihe von gewerblichen Tätigkeiten geprüft, ob Sie über Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Ein Arzt muss als Voraussetzung für die auszuübende Tätigkeit einen entsprechenden Abschluss vorweisen. Als Handwerker können Sie vielfach auch ohne Meisterabschluss eine eigene Firma mit Angestellten führen. Am einfachsten ist es beim Webbusiness. Wichtig ist nur, dass Sie die Tätigkeit ordnungsgemäß bei den Behörden anmelden. Steuern werden von dem Land erhoben, wo die Geschäfte realisiert werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten, können Sie sich nicht der Einkommenssteuer entziehen. Befindet sich Ihr Hauptwohnsitz im Ausland, sind Sie hier in vollen Umfang steuerpflichtig.
Da Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, erfolgt eine Verrechnung der Finanzämter bzw. das Abgleichen der persönlichen und steuerlich relevanten Daten. Vor der Geschäftsgründung sollten Sie bereits klären, mit welchen Steuern und Abgaben Sie zu rechnen haben.
Gehen Sie nicht davon aus, dass die immer günstiger als in Deutschland sind. Bei niedrigen Einkommen können Sie durchaus vom deutschen Steuersystem profitieren, wenn Sie Freigrenzen und Abschreibungen nutzen. Für eine Firmengründung im Ausland benötigen Sie beispielsweise bei der englischen Limited nur geringes Eigenkapital.
Die neue Firma im Ausland eignet sich auch für alle, die mit einem Geschäft in Deutschland Pleite gegangen sind. Mit einer Limited kann man wieder komplett neu anfangen und das ohne Eigenkapital. Für den erfolgreichen Neustart heißt es dennoch, genau zu kalkulieren. Wenn Sie mit einer Limited in Deutschland tätig werden und irgendwelche Geschäfte abwickeln, gilt das deutsche Steuerrecht entsprechend.
Was Sie bedenken sollten: Angesehen ist die Limited in Deutschland längst nicht so hoch wie eine GmbH. Die beschränkte Haftung ist hier ein Nachteil. An Ihnen liegt es, Vertrauen bei Geschäftspartnern oder Geldgebern zu gewinnen oder sie mit Sicherheiten zu überzeugen. In vielen Ländern ist diese Firmenkonstruktion üblich. Sie müssen dennoch vorab prüfen, inwieweit die für Ihr Geschäftsmodell relevanten Gegebenheiten damit abgedeckt werden.
Zusammenfassung – 6 Vorteile von Auslandsfirmen
- Das Gründen einer ausländischen Gesellschaft (Juristischen Person/Unternehmergesellschaft, Limited, Corporation) macht Sie zu einer vorteilhaften Rechtspersönlichkeit – und das weltweit. Lassen Sie die deutsche Denkweise hinter sich. Nutzen Sie unternehmerfreundliche, internationale Rechtsformen für Ihre Gesellschaft.
- Im Ausland können Sie eine Unternehmergesellschaft führen, ohne dass der Inhaber namentlich zu nennen ist. Es gibt auch Möglichkeiten, dass Sie nicht als Geschäftsführer auftreten.
- Sie kommen bei der Gründung einer Gesellschaft (Juristischen Person) im Ausland abhängig vom Land ohne den Nachweis von Stammkapital bei der Gründung aus. Es wird auch nicht im Nachhinein gefordert.
- Sollten Sie in Deutschland geschäftlich gescheitert sein, können Sie mit einer juristischen Person im Ausland auch in Deutschland wieder Fuß fassen. Die Tätigkeit können Sie sofort und ohne Einschränkung in Deutschland wieder aufnehmen. Rechtlich sind Sie abgesichert, da die ausländische Gesellschaft hierzulande anerkannt werden muss.
- Zu den wichtigsten Vorteilen in Bezug auf die Gründung einer ausländischen Gesellschaft gehört die umfangreiche Haftungsbegrenzung. Geht eine ausländischen Firma in Konkurs, hat das keine Folgen für das Vermögen der Inhaber und Geschäftsführer (Vermögenssicherung, Vermögensschutz, Airbag-Funktion). Die Haftung kann in einigen Fällen wie vorsätzlicher Betrug oder Bilanzfälschung durchaus zutreffen. Grundsätzlich ist die Haftungsbegrenzung wesentlich umfangreicher als bei einer deutschen GmbH.
- In Deutschland ist die Motivation Steuern zu sparen hoch, mitunter größer als der Überlebenstrieb. Bei einem Firmenstandort im Ausland müssen Sie sich darüber keine Gedanken mehr machen.
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