In der PKV Kinder versichern, macht das Sinn und ist das notwendig? PKV Kinder Ein in Versicherungsberatungen zur Privaten Krankenversicherung (PKV) häufig gehörter Satz lautet: „Dann wird mein Kind auch in der PKV versichert sein!“ Doch so pauschal stimmt das nicht, da ja eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben beachtet werden müssen. Nicht selten werden unwahre Behauptungen aus dem Internet zitiert oder ein Berater liegt mit seinem Ratschlag bewusst oder unbewusst daneben. Wir erklären Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern können bzw. müssen und worauf es bei der Kinderversicherung in der PKV ankommt.
PKV Kinder – Das Wichtigste in einer Übersicht:
- Kind privat oder gesetzlich versichern – gesetzliche Vorgaben beachten
- Kein Anspruch auf Familienversicherung – beitragspflichtig in die GKV oder Kind in PKV
- Kindertarif in der PKV – Leistungen von Grundschutz bis Premiumschutz
- günstige PKV Kinder- und Jugendtarife wegen Verzicht auf Altersrückstellungen
- Familientarif in der PKV – Tarifmodell ähnelt dem der gesetzlichen Familienversicherung
- Keine beitragsfreie Mitversicherung von Kindern in der privaten Krankenversicherung
- Nachversicherungsgarantie für Neugeborene in der PKV für zwei Monate
- Beim Wechsel zurück in die GKV Familienversicherung sind ergänzende Zusatzversicherungen möglich
Allgemeine Information zur PKV für Kinder
Spätestens nach der Geburt eines Kindes, stellt sich den Eltern die Frage nach der Krankenversicherung. Es ist die Entscheidung zu treffen, ob Sie Ihr Kind privat oder gesetzlich versichern dürfen oder müssen. Auch das „Wo und Wann“ die Krankenversicherung abzuschließen ist, muss bedacht und entschieden werden. Keinesfalls unwichtig sind die Kosten der Kinderkrankenversicherung. Denn ohne Anspruch auf Familienversicherung gibt es nur die Alternativen: Kind in die PKV oder beitragspflichtig in die gesetzliche Krankenversicherung.
Da es eine Vielzahl von Tarifen und Möglichkeiten in der Privaten Krankenversicherung, können Sie sich in einem PKV Kinder Vergleich über die für Ihren Fall besten Angebote informieren. Im nachfolgenden Beitrag werden wir Ihnen einige Antworten auf grundsätzliche Fragen geben.
Wo ist ein Kind zu versichern?
Sind beide Eltern Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung, stellt sich die Frage nach dem „Wo ist das Kind zu versichern?“ meist nicht. In diesem Fall hat das Kind kraft Gesetz einen Anspruch auf die Familienversicherung. Es ist in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ohne extra Beitrag mitversichert. Ob ein Kind beitragsfrei oder gegen Beitragszahlung in der GKV versichert wird, ergibt sich zum einen aus der Familiensituation (Eltern sind verheiratet oder nicht) und der Einkommenssituation.
Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie grundsätzlich frei wählen, bei wem das Kind zu welchen Bedingungen versichert werden soll. Wenn ein Elternteil privat, das andere gesetzlich krankenversichert ist, kann das Kind privat oder gesetzlich krankenversichert werden. Übersteigt der Verdienst des Vaters nicht die Jahresentgeltgrenze (JAEG), kommt in aller Regel die beitragsfreie Mitversicherung des Kindes in der GKV zum Zuge.
So erhalten Sie die Antwort auf die Frage: Prüfen Sie, ob das Kind einen Anspruch auf Familienversicherung besitzt. Bei der GKV besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen die Möglichkeit für eine beitragsfreie Versicherung.
Kind privat oder gesetzlich versichern – drei Möglichkeiten
Möglichkeit 1: Anspruch auf Familienversicherung der GKV vorhanden
Eltern können bei einem Anspruch auf Familienversicherung grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie die kostenfreie Mitversicherung wahrnehmen möchten oder alternativ eine Private Krankenversicherung für Kinder abschließen. Die Familienversicherung der GKV können Eltern durch den Abschluss einer Privaten Ergänzungsversicherung (Zusatzversicherung) leistungsmäßig aufstocken. Ergänzungsversicherungen gibt es für Leistungen wie Zahn- und Kieferorthopädie, privatärztliche Behandlungen, Heilpraktiker oder Osteopathie.
Möglichkeit 2: bestehender Anspruch auf Familienversicherung soll nicht genutzt werden
Unter Umständen kann es Sinn machen, eine PKV für Kinder bzw. private Vollversicherung zu nutzen, selbst wenn ein Anspruch auf Familienversicherung vorhanden ist. Die private Krankenversicherung der Eltern sichert dem Kind einen Anspruch auf Abschluss eines Versicherungsvertrages zu.
Sinnvoll wäre eine private Krankenversicherung für Kinder bei Bestehen von Vorerkrankungen oder Geburtsschäden. Der Versicherer ist zur Antragsannahme verpflichtet. Außerdem darf er keinen Zuschlag wegen Vorerkrankungen erheben und eine Ablehnung aussprechen. Eltern sollten bedenken, dass das möglicherweise eine einmalige Chance für einen hochwertigen Versicherungsschutz im Rahmen der PKV für das (kranke) Kind sein kann.
Möglichkeit 3: Anspruch auf Familienversicherung besteht nicht
Besteht kein Anspruch auf eine Familienversicherung, wird das Kind entweder in der PKV oder beitragspflichtig in der GKV versichert. Auch in der Privaten Krankenversicherung können Sie ein Kind nicht mitversichern. In beiden Fällen wird ein eigener Beitrag für das Kind notwendig. Eltern können einen Private Krankenversicherung Kindertarif abschließen oder einen Antrag bei einer GKV stellen. Der Versicherungsschutz kann gegen Zahlung eines sogenannten Kinderbeitrages in der GKV erworben werden.
Hinweis: Der Krankenversicherungsschutz bei der GKV ist einerseits an einen eigenen Beitrag für das Kind gebunden und im Vergleich mit einem allgemeinen GKV Schutz regulär versicherter unattraktiver.
Vorteile hat eine beitragspflichtige Kinderversicherung durchaus. So spricht etwa bei Behinderungen und dauerhaften Schäden des Kindes wenig gegen die Wahl der GKV. Manche GKV offeriert durchaus Leistungen die nicht unbedingt zu den „typischen“ der Krankenversicherung gehören.
Kind in die PKV oder nicht?
Es besteht keine Pflicht, dass ein Kind in die PKV muss. Zumindest solange ein Elternteil in der GKV versichert ist, gibt es für die Eltern die Wahlmöglichkeit. Die Frage dabei ist, ob die Mitgliedschaft in der GKV für das Kind ohne Zahlung eigener Beiträge im Rahmen der Familienversicherung infrage kommt oder ob das Kind beitragspflichtig als freiwilliges Mitglied in der GKV krankenversichert werden muss. Wenn die Eltern in der PKV versichert sind, entfällt jegliche Wahlmöglichkeit. In diesem Fall wäre ein PKV Kindertarif abzuschließen.
Warum eine PKV für Kinder abschließen?
- Kann ein Elternteil eine Beihilfeberechtigung beanspruchen, wird diese Leistung in gleicher Weise für Kinder gewährt.
- Kindertarife in der PKV sorgen für günstigen Versicherungsschutz.
- Die Versicherungsleistungen lassen sich individuell an die Bedürfnisse des Kindes anpassen. So kann Einfluss auf die Höhe der Beiträge genommen werden. Die Vereinbarung der Kostenübernahme für Heilpraktiker und Naturmedizin ist gegen entsprechenden Beitrag möglich.
- Bevorzugte Behandlung von Privatpatienten – erhalten schneller einen Termin beim Facharzt.
Was kostet eine PKV für Kinder?
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden nicht wie bei der GKV vom Einkommen abgeleitet. Die Beiträge der PKV Kinder hängen wesentlich von der gewählten Versicherungsgesellschaft und weiteren Faktoren ab. Für die Krankenversicherung oder Mitversicherung eines Kindes im Familientarif der PKV werden zwischen 60 und 120 Euro fällig. Alterungsrückstellungen, wie bei Erwachsenen in der PKV üblich, sind nicht enthalten.
Tipp: Wer sein Kind in der PKV versichern möchte oder muss, hat mittlerweile die Wahl. Neben der Anmeldung bei der eigenen PKV-Gesellschaft besteht die Möglichkeit, das Kind bei einer anderen PKV zu versichern. Zahlreiche Gesellschaften bieten Kindertarife ohne Mitwirkung eines Erwachsenen an.
Zu den wesentlichen Faktoren für die gesamten Kosten gehören das Alter, der jeweilige Kindertarif und der gesundheitliche Zustand des Kindes. Weil Kinder meist nicht mit Vorerkrankungen belastet sind und ein geringes Eintrittsalter haben, liegen PKV Kindertarife im Vergleich zu PKV-Tarifen für Erwachsene deutlich darunter. Hinzu kommt, dass die Leistungen für Kinder weitgehend mit dem elterlichen Tarif vorbestimmt sind. Immerhin lassen sich weitere Leistungen durch private Zusatzversicherungen absichern. Für Kinder ist kein Beitrag zur Pflegeversicherung zu zahlen.
Welcher PKV Tarif ist für mein Kind zu empfehlen?
Bei der Entscheidung für einen PKV Kindertarif sind wie bei der eigenen Krankenversicherung individuelle Auswahlkriterien zu beachten. Da bei Tarifen für Kinder keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen, weichen diese von denen der Erwachsenen ab. Außerdem ist die Versicherungsdauer begrenzt, „Ende absehbar“, denn mit Beginn der Ausbildung werden Kinder versicherungspflichtig.
- Tarif mit Kostenübernahme im Krankenhaus bei Übernachtung von Elternteil mit in der Klinik wählen
- Bei Hilfsmittel auf gute Versorgung achten (Prothesen und weitere Körperersatzstücke müssen bei Kindern in kurzen Abständen ersetzt werden)
- Auf weniger wichtige Leistungsbausteine wie Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer kann verzichtet werden
Ab welchem Alter ist eine PKV für mein Kind sinnvoll?
Kinder können ab Geburt und in späteren Lebensjahren privat krankenversichert werden. Die Aufnahmebedingungen für Kinder in die PKV regeln die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Sinnvoll ist immer eine Voranfrage bei Vorerkrankungen für einen Einzelvertrag, um sich mit den Bedingungen für eine Aufnahme vertraut machen zu können.
Bei Krankenversicherern ist der Beginn für eine Kinderversicherung unterschiedlich festgelegt. Es gibt Versicherer mit einem Kindertarif ab dem ersten, dritten, fünften oder achten Lebensjahr. Neugeborene können sofort privat krankenversichert werden.
Wie stelle ich bei PKV einen Antrag?
Nachdem ein passender PKV Kinder Tarif gefunden worden ist, ist eine Reihe von Unterlagen notwendig. Als Erstes ist der Antrag mit Beantwortung aller Gesundheitsfragen auszufüllen. Dem Antrag sind Kopien der U1 bis U5 Untersuchungshefte vorzulegen. Auf deren Grundlage wird der Versicherer über den Antrag entscheiden und Wartezeiten in der Privaten Krankenversicherung verhindern. Alle vorgenannten Aspekte, beitragsrelevante Faktoren sowie Tarifmodelle, Optionen und weitere Details lassen sich mit unserem Vergleichs-Rechner überprüfen.
Tipp: Eine Möglichkeit zur Nachversicherung für Ihr Kind sollten Sie unabhängig davon nutzen, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine beitragsfreie Familienversicherung in Anspruch genommen werden kann. Diese Chance für einen hochwertigen Schutz gibt es nur einmal nach der Geburt.
Gibt es Zuschüsse zur PKV meines Kindes?
Wie gesetzlich Krankenversicherte erhalten auch privat versicherte Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitgeberzuschuss bis in Höhe der Hälfte der monatlichen Beiträge.
- Der PKV-Arbeitgeberzuschuss darf wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung maximal 7,3 Prozent der Einkommenshöchstgrenze betragen. Für das Jahr 2016 ist der Zuschuss auf 309 Euro begrenzt (7,3 Prozent von 4.237,50 Euro = 309,34 Euro).
- Die Kostenbeteiligung des Versicherten erhält nicht die private Versicherung, sondern der Angestellte mit der Gehaltszahlung ausgezahlt
- Ein nicht ausgeschöpfter Arbeitgeberzuschuss kann an Familienangehörige weitergereicht werden. Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten der privaten Kinderversicherung.
Tipp: PKV Kindertarif mit geringer Selbstbeteiligung
Eine geringe Selbstbeteiligung für Kinder in der PKV ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeberzuschuss noch über Spielraum verfügt. Die Selbstbeteiligung zahlen Sie aus dem Netto allein, da Sie den Arbeitgeber daran nicht beteiligen können.
Welche Kündigungsfristen gibt es bei der PKV der Kinder zu beachten?
Kündigen können Sie eine PKV Kinder immer dann, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung entstanden ist. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt 2 Monate ab Entstehung des Anspruchs auf Familienversicherung. Einkommen unterliegen besonders bei Selbstständigen jährlichen Schwankungen. Der Hauptverdiener kann unter die Jahresentgeltgrenze fallen, sodass ein Anspruch auf eine Familienversicherung entsteht. Das Kind kann diese wie der Elternteil nutzen.
Der Vertrag in der PKV Kinder „ruht“. Wird er als Anwartschaft weiter geführt, sichert sich der Versicherte die ursprünglichen Tarife der PKV bei späterer Rückkehr. Ohne Beachtung der Anwartschaft müsste das Kind bei gestiegenem Einkommen gegen Beitrag in die GKV. In die private Krankenversicherung kann es nur nach erneuter Gesundheitsprüfung zurück.
Nachversicherungsgarantie für Neugeborene in der PKV
Ist ein Elternteil in der PKV, unterliegt der Versicherer der Pflicht einer Nachversicherung des Kindes. Voraussetzung dafür ist, dass der Krankenversicherungsschutz der Eltern bereits seit mindestens drei Monaten besteht. Die Kindernachversicherung erfordert weder eine Risikoprüfung beim Kind noch die Zahlung irgendwelcher krankheitsbedingter Zuschläge. Kommt ein Kind mit einer Vorerkrankung oder Behinderung auf die Welt, ist das die einmalige Chance sein, das Kind jemals privat zu versichern.
Diese Möglichkeit der Kindernachversicherung besteht nur einmalig. Ausgeübt werden kann sie längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach der Geburt. Die Versicherungsleistungen entsprechen dem Umfang des beim Elternteil vereinbarten Versicherungsschutzes. Einige Unternehmen ermöglichen für Kinder einen erweiterten Schutz. Außerdem fällt die Selbstbeteiligung geringer als bei den Eltern aus.
Das Fazit zur Krankenversicherung für Kinder:
- Welche Krankenversicherung für das Kind infrage kommt, hängt wesentlich von den Versicherungs- und Einkommensverhältnissen der Elternteile ab
- Grundsätzlich nimmt das Elternteil mit dem höheren Einkommen das Kind mit in seine Krankenversicherung (dessen Versicherungsform privat oder gesetzlich gilt für das Kind)
- Eine Mitversicherung des Kindes in der PKV gibt es nicht. Ab Geburt wird ein eigener Beitrag fällig. Die Höhe des Beitrages lässt sich durch Wahl der Leistungen und von Selbstbehalt aktiv beeinflussen
- Für Neugeborene gelten in der PKV Kinder erleichterte Aufnahmebedingungen, eine Gesundheitsprüfung gibt es nicht.
- Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse können Eltern mit privaten Zusatzversicherungen für ihr Kind optimieren.