Private Krankenversicherung: Mit Online Rechner zum individuellen Angebot

Für die Private Krankenversicherung (PKV) gilt wie bei allen anderen privaten Versicherungen der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht es einem Versicherungsunternehmen grundsätzlich frei, Versicherungsverträge abzuschließen. Ein gesetzlicher Zwang zum Abschluss besteht nicht.

Für jeden Antragsteller hat das zur Folge, dass sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (bestehende Krankheit, Vorerkrankungen, Alter) abgelehnt werden.  In Ausnahmefällen ist der Versicherer zur Antragsannahme gesetzlich verpflichtet. Das ist immer dann der Fall, wenn  versicherte Antragsteller die Voraussetzung für eine private Krankenversicherung im Basistarif erfüllen. Der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung erfolgt  im Gegensatz zum Beitritt in eine gesetzliche Krankenkasse immer auf freiwilliger Basis.

Private Krankenversicherung: Individueller Gesundheitsschutz

Freiwillig und privat krankenversichern können sich ausgewählte Personengruppen wie Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Berufstätige im Angestelltenverhältnis. Eine weitere Besonderheit der Privaten Krankenversicherung stellt die fehlende Familienversicherung dar. In der PKV wird je Person ein Vertrag abgeschlossen. Kinder müssen einzeln versichert werden und zahlen einen eigenen Beitrag (Tarif PKV Kinder).

Für privat Versicherte gilt grundsätzlich die Voraussetzung, dass sie nicht unter die Bedingungen der gesetzlichen Versicherungspflicht fallen. Bei niedrigem Lebensalter und guter Gesundheit können sie bei geringeren Versicherungsbeiträgen von mehr Leistungen profitieren oder bei gleichen Leistungen Geld sparen.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, darin eingeschlossen ist die Pflegeversicherung. Für alle privat Krankenversicherten ist der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung Pflicht.

Vor dem Abschluss der privaten Krankenversicherung als Krankenvollversicherung oder Krankenzusatzversicherung empfiehlt sich ein allgemeiner Tarifvergleich, wobei mehrere Krankenversicherungsunternehmen hinsichtlich ihres Leistungsangebots und der Prämien in die Beurteilung einbezogen werden.



PKV-Tarifvergleich

Vertraglich und gesetzlich garantiertes Tarifwechselrecht

Die Private Krankenversicherung erbringt für ihre Versicherten vereinbarte Leistungen und gewährleistet Wahlfreiheit. Versicherte haben bei Vertragsbeginn das Recht, den tariflichen Leistungsumfang selbst zu wählen. Das vertraglich und per Gesetz zugesicherte Tarifwechselrecht (Versicherungsvertragsgesetz – § 204 Abs. 1 VVG) erlaubt privatversicherten Personen die jederzeitige Anpassung des Versicherungsschutzes nach Vertragsabschluss. Der Schutz lässt sich den individuellen Bedürfnissen entsprechend anpassen. Mitglieder einer Privaten Krankenversicherung sind nicht dauerhaft an ihren Tarif gebunden. Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel in einen anderen vergleichbaren Tarif ihres Versicherers. Die Notwendigkeit zum Tarifwechsel ergibt sich für manch einen Versicherten auch aus den gegenüber der GKV höheren Beiträgen zur Privaten Krankenversicherung.

Leistungen in der Privaten Krankenversicherung

Gesetzliche und private Krankenversicherung verkörpern zwei gegensätzliche Systeme. In einem Punkt gleichen sie sich: Beide Versicherungen übernehmen die jeweiligen Kosten im Krankheitsfall. Während bei der GKV die Beiträge auf der Basis der Einkommen berechnet werden, sind die Prämien in der Privaten Krankenversicherung das Ergebnis der jeweils vereinbarten Leistungen und Tarife. Weitere Vorteile einer Privatversicherung sind u.a. kürzere Wartezeiten, bessere Leistungen und keine Zuzahlungen.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung können von Versicherten frei gewählt werden. In den Basistarifen entsprechen Versicherungsschutz und zu zahlende Beiträge in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei beinhalten die Grundtarife in der Privaten Krankenversicherung bereits eine Vielzahl an Leistungserweiterungen, wie freie Arztwahl und Chefarztbehandlung im Krankheitsfall, Ein- oder Zweibettzimmer bei Unterbringung im Krankenhaus, Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker. Krankentagegeld optional und vieles mehr.

In der Privaten Krankenversicherung wird zwischen Volltarifen und Zusatztarifen unterschieden. Die private Krankheitskostenvollversicherung erstreckt sich auf die Kostenübernahme einer ambulanten und stationären Heilbehandlung.

Gesetzlich Krankenversicherte haben über spezielle Zusatztarife die Möglichkeit, das Leistungsniveau ihrer gesetzlichen Krankenversicherung anzupassen, sodass es dem einer privaten Krankenversicherung nahe kommt. Eine von gesetzlich Krankenversicherten gewählte Krankheitskostenteilversicherung übernimmt die Kosten einer stationären Behandlung als Privatpatient.

Infos und kostenloses Angebot zur Krankenzusatzversicherung

Tarife mit Selbstbehalten oder Eigenanteilen ermöglichen Versicherten in der Privaten Krankenversicherung ein gewisses Maß an Beitragsflexibilität. Ein Online Rechner bietet dabei die Möglichkeit, sich bequem und einfach über Tarife, Leistungen und damit verbundene Konditionen zu informieren.