Private Krankenversicherung (PKV) Tarif Vergleich

In Deutschland bestehen gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung (PKV) nebeneinander. Die Mehrheit der hierzulande lebenden Menschen ist von Gesetzes wegen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie unterliegen der Pflichtmitgliedschaft. Viele andere können sich aussuchen, wie sie ihren Krankenversicherungsschutz sicherstellen wollen. Privatversicherte profitieren in vielen Fällen von individuellen und hochwertigeren Leistungen im Vergleich zu Kassenpatienten. Es lohnt sich alle Gründe zu betrachten, die für die private Krankenversicherung sprechen. Leistungen und Kosten macht ein Private Krankenversicherung (PKV) Tarif Vergleich deutlich.

Wichtiges zur Privaten Krankenversicherung auf einen Blick:

  • Versicherungsschutz unabhängig von Einkommen für Beamte, Selbstständige und Studenten
  • PKV-Mitgliedschaft für Arbeitnehmer ab 59.400 Euro jährliches Bruttoeinkommen
  • Krankenversicherungsschutz individuell anpassbar und flexibel
  • Jederzeit Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherung möglich
  • Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte
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    Private Krankenversicherung (PKV): Gesundheitsschutz nach Maß

    Der Gesetzgeber hat in Deutschland Krankenversicherungspflicht beschlossen. Festgelegt hat er außerdem wer, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss und wer sich in der Privaten Krankenversicherung. Ganz unabhängig vom Einkommen dürfen sich bestimmte Berufsgruppen wie Beamte, Selbstständige, Freiberufler versichern. Privaten Versicherungsschutz können auch Studenten erhalten. Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe, sodass sie ihren Krankenversicherungsschutzes mit einer privaten Absicherung günstig ergänzen. Wer sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheidet, erhält keinen Beitragszuschuss vom Dienstherrn.

    Für Angestellte öffnet sich das Tor zur privaten Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Um sich von der Versicherungspflicht befreien und privat versichern zu können, müssen sie ein gewisses Einkommen nachweisen. Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2018 59.400 Euro jährliches Bruttoeinkommen. Das entspricht 4.800 Euro brutto im Monat.

    Wichtig: Privatversicherten Angestellten gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe von 50 Prozent der Versicherungsprämie. Er erreicht maximal den Höchstbeitrag, den der Arbeitgeber gesetzlich krankenversicherten Angestellten zahlt (Höchstbetrag für Zuschuss 2017 maximal 323,03 Euro pro Monat).

    Was kostet eine private Krankenversicherung?

     

    Die Kosten für eine private Krankenversicherung basieren auf den Versicherungsleistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Im Antrag zur PKV stellt der Versicherer daher Gesundheitsfragen. Alle diese Angaben dienen der Feststellung des Risiko einer Erkrankung sowie bestehende Krankheiten. Da die PKV der Vertragsfreiheit unterliegt, können Anbieter Interessierte aufnehmen oder ablehnen. Bei Vorerkrankungen ist die Mitgliedschaft gegen Zahlung eines Risikozuschlages möglich. Möglicherweise müssen sie Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.

    Die Höhe von Selbstbehalt bzw. der Selbstbeteiligung wirken sich ebenfalls auf die Beitragshöhe aus. Beteiligen sich Versicherte an den Versicherungskosten können die jährlichen Prämien der privaten Krankenversicherung günstig gehalten werden. Der Selbstbehalt sollte so hoch gewählt werden, dass es im Krankheitsfall nicht zu großen finanziellen Belastungen kommt. Es macht daher Sinn, sich von einem Experten ausführlich beraten zu lassen. Das Ziel muss sein, das langfristig optimale Verhältnis von Preis und Leistung sowie einen geeigneten Versicherer zu finden. Ein Fachmann ist in der Lage, einen Anbieter mit guter Beitragsentwicklung aufzuspüren. Denn wie Krankenkassenbeiträge können auch die Prämien in der PKV steigen, da sich die Gesundheitskosten aufgrund des medizinischen Fortschritts und anderer Faktoren erhöhen.

    Wie unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenversicherung?

    Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung sind viele Unterschiede auszumachen:

    • Beitragsberechnung: Kosten für die GKV hängen vom Einkommen ab. Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung ergibt sich maßgeblich aus den gewählten Leistungen, dem Alter und eventuellen Vorerkrankungen.
    • Vorkasse: Privatversicherte zahlen ambulante Behandlungen zunächst im Voraus und rechnen danach mit der Versicherung ab. Kosten für einen Krankenhausaufenthalt rechnen Versicherer und Krankenhausbetreiber direkt miteinander ab. Bei Kassenpatienten wird die Abrechnung durch den Leistungserbringer mit der Krankenkasse vorgenommen.
    • Absicherung der Familienmitglieder: In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Familienversicherung für Kinder und gering verdienende Ehepartner. In der privaten Krankenversicherung gelten Einzelverträge, sodass Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen gesondert zu versichern sind.
    • Schutz im Ausland: Die GKV trägt Kosten ärztlicher Behandlungen innerhalb der Europäischen Union und weiteren Ländern mit Sozialversicherungsabkommen. In der PKV sind Versicherte europaweit geschützt und sie haben weltweit eine Absicherung von mindestens einem Monat.
    • Leistungen: Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten alle die gleichen Leistungen. Privatversicherte wählen ihren Versicherungsschutz nach ihrem Bedarf und ihren finanziellen Möglichkeiten.<

      Welche Leistungen kann ein Privatversicherter abschließen?

      In der PKV kann sich der Versicherte den benötigten bzw. gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Wer viel Wert auf die Erstattung der Kosten alternativer Heilmethoden legt, wählt seinen Tarif mit den jeweiligen Leistungen entsprechend aus. Möchte sich der Versicherte im Krankenhaus vom Chefarzt behandeln lassen und die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer wünschen, wählt die entsprechenden Tarifbausteine aus. Versicherte können sich das Paket ihrer privaten Krankenversicherung schrittweise auf ihre Bedürfnisse zuschneiden. Die zahlreichen Anbieter bieten eine Vielzahl von Leistungen und Tarifen an. Wer individuell den besten Leistungsmix anbietet, lässt sich für den normalen Verbraucher auf Anhieb kaum überblicken. Es macht in jedem Fall Sinn, mehrere Angebote unterschiedlicher Unternehmen anzufordern und diese PKV Pakete im Detail zu vergleichen.

      Tipp: Es ist Tatsache, dass Privatpatienten von einer besseren und umfangreicheren Behandlung sowie kurzen Wartezeiten profitieren. Das gilt für einen Termin beim Facharzt wie im Wartezimmer beim Hausarzt.

      Was sind wesentliche Leistungen der privaten Krankenversicherung?

      Der Leistungskatalog in der  PKV ist umfangreich. Im Prinzip lässt sich jede Krankheit und Erkrankung absichern. Entsprechend seiner Wünsche und finanziellen Möglichkeiten kann sich der Versicherte Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Diese Grundleistungen sind meist dabei:

      • Ambulante Versorgung zuzahlungsfrei mit freier Arztwahl, Erstattung Heilpraktikerleistungen je nach Tarif, Brillen/Kontaktlinsen, Hilfsmittel und Heilmittel, Psychotherapie.
      • Stationäre Versorgung zuzahlungsfrei mit freier Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung je nach Tarif, Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer.
      • Zahnersatz und -behandlung ohne Beschränkung (siehe Festzuschuss GKV), tarifabhängige Erstattungen bei Zahnersatz und zahnmedizinischen Leistungen.
      • Krankentagegeld lässt sich optional vereinbaren.
      • Beitragsrückerstattung ist teilweise möglich, wenn Versicherte keine Rechnungen im Versicherungsjahr einreichen.
      • Alternative zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung

        Personen, denen ein Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht möglich ist oder sie dies nicht wollen, können sich zusätzlich zu den gesetzlichen Kassenleistungen Krankenversicherungsleistungen privater Versicherer sichern. Private Krankenzusatzversicherungen sind eine ideale Ergänzung ihres Schutzes. Sehr oft wird von Kassenpatienten eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, womit sich die Kosten beim Zahnarzt für Zahnersatz oder Zahnbehandlung deutlich verringern. Die PKV bietet zudem Zusatztarife für GKV Versicherte für ambulante Behandlungen und für Krankenhausbehandlungen an.