Sie haben eine herausragende Geschäftsidee und möchten sich mit einem eigenen Online-Shop selbständig machen? Dann liegen Sie voll im Trend, denn immer mehr Menschen weltweit machen ihren persönlichen Traum wahr und wagen den Schritt in die Selbständigkeit im Internet. Doch bevor Sie so richtig durchstarten können, müssen Sie ein paar Dinge unbedingt beachten. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Tipps und Tricks, die Ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes berufliches Leben erleichtern werden.
Gewerbeschein beantragen
Wenn Sie sich mit einem Online Shop im Internet selbständig machen wollen, müssen Sie zunächst Ihr Gewerbe beim städtischen Gewerbeamt anmelden. Je nach Bundesland und Ort müssen Sie entweder persönlich auf dem Amt erscheinen oder, deutlich bequemer, können die Gewerbeanmeldung daheim ausdrucken, ausfüllen und dann unterschrieben per Post an die zuständige städtische Dienststelle schicken. Ihren Personalausweis müssen Sie entweder vorlegen bzw. eine Kopie mit Ihrem Antrag verschicken. Gegen eine kleine Gebühr bekommen Sie dann einen Gewerbeschein ausgestellt.
Anmeldung beim Finanzamt
Die städtische Meldestelle gibt die Information über Ihre Gewerbeanmeldung an das örtliche Finanzamt weiter, das Ihnen wiederum einen steuerlichen Erfassungsbogen zuschickt. In diesem muss der Unternehmensgründer unter anderem angeben, welche Einkünfte er für das erste Jahr seiner Selbständigkeit (es gilt immer das laufende Kalenderjahr) erwartet. Bleibt der Jungunternehmer bei seiner jährlichen Umsatz-Einschätzung unter 17.500 Euro, kann dieser die sogenannte Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall ist der frischgebackene Entrepreneur von der Umsatzsteuer befreit, darf dann aber auch seinen Kunden keine Vorsteuer berechnen. Wird der Jahresumsatz mit einem Wert von über 17.500 Euro veranschlagt, ist der neue Gewerbetreibende zur Erhebung von Vorsteuer gegenüber seinen Kunden berechtigt, hat aber auch die sogenannte Umsatzsteuerzahllast an das Finanzamt abzuführen. Hierfür erhält er eine Umsatzsteuernummer, die im Impressum des E-Shops und auf allen Kundenrechnungen zwingend angegeben werden muss.
Pflichtmitgliedschaft bei der IHK
Auch die IHK wird über Ihre neue Selbständigkeit informiert. Dort werden Sie fortan als Pflichtmitglied geführt und erhalten einen Fragebogen zwecks Umsatz-Ermittlung. Anhand Ihrer Einschätzung erfolgt dann Ihre Beitragseinstufung. Keine Angst, hier geht es nicht um hohe Beträge und in manchen Fällen gibt es sogar eine Beitragsfreiheit. So sind beispielsweise Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewinn im Bemessungsjahr einen Grenzwert von 5.200,- Euro nicht übersteigt, beitragsfrei!
Sie fühlen sich von diesen Informationen ein wenig überfordert? Tatsächlich klingt es erst einmal komplizierter, als es wirklich ist. Bei Bedarf lassen Sie sich von einem Steuerberater umfassend beraten, auch die IHK steht Ihnen gerne mit vielen Informationen beratend zur Seite!
Einrichtung Ihres Web-Shops
Sind die notwendigen Schritte rund um die Gewerbeanmeldung erledigt, können Sie endlich Ihren erste gewerbliche Webpräsenz einrichten und im Internet aktiv schalten! Gerade für Neulinge im E-Business bietet sich dafür die Nutzung einer professionellen E-Commerce-Plattform an. Diese bietet Ihnen gegen eine Monatsgebühr einen professionellen Web-Shop mit eigener Internet-Domain, vielen zusätzlichen Tools und jede Menge erstklassiges Know-How rund um Ihren Web-Auftritt an. So ist Ihr Online-Geschäft schnell eingerichtet und Sie können sich voll und ganz auf den Absatz Ihrer Produkte bzw. Ihrer Dienstleistung konzentrieren.