Von dem ganz großen Lottogewinn träumt jeder, doch manch einer wird sich auch schon einmal die Frage gestellt haben, wie es dabei mit der Versteuerung des Gewinns aussieht. Glücklicherweise ist der Gewinn grundsätzlich immer netto und steuerfrei, im Gegensatz beispielsweise zum herkömmlichen Gehalt eines Arbeitnehmers. Aufpassen muss man nichtsdestotrotz dann, wenn man das Geld gewinnbringend anlegt.

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Lottogewinne gehören in Deutschland zu keiner der sieben Einkunftsarten

Ein Lottogewinn ist eine schöne Sache, doch spätestens dann, wenn der lang ersehnte Traum wahr geworden ist, steht die bange Frage: Muss das Geld versteuert werden? Wie wird es am besten angelegt? Was macht man überhaupt mit dem neu gewonnenen Reichtum? Grundsätzlich ist zunächst einmal festzuhalten, dass ein Lottogewinn nicht versteuert werden muss. Die Begründung für diese Tatsache ist allerdings nicht etwa darin zu erblicken, dass der Staat hier den Bürgern ein offensichtliches Geschenk machen möchte, sondern vielmehr darin, dass ein Lottogewinn in Deutschland nicht zu den sieben Einkunftsarten zählt, die versteuert werden müssen. Diese sind abschließend definiert und lassen insofern auch keinen weiteren Ermessensspielraum zu. Die sieben Einkunftsarten sind:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  7. Sonstige Einkünfte

Alle sieben genannten Einkunftsarten lassen sich in die beiden Kategorien Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte unterteilen. Abschließend sind sämtliche Einkunftsarten im Einkommensteuergesetz geregelt. Ob man einen Lottogewinn versteuern muss, hängt allerdings noch von weiteren Faktoren ab, auf die nun eingegangen werden soll.

Erträge eines Lottogewinns müssen in Deutschland versteuert werden

Während der Gewinn als solches hierzulande zwar nicht versteuert werden muss, gelten völlig andere Regelungen für die Erträge.

 

Wichtig ist zum Beispiel, was der glückliche Gewinner beim Lotto mit seinem Geld vorhat. Möchte er es auch nur in irgendeiner Art und Weise anlegen, so ist in jedem Fall eine steuerliche Beratung vonnöten, die vorab zu erfolgen hat. Dabei gilt: Erträge eines Lottogewinns müssen in den Folgejahren nach dem Gewinn immer versteuert werden. Erträge sind dabei aber nicht nur ganz klassische Zinsen, wenn man das Geld zur Bank gebracht hat, sondern beispielsweise auch solche Gelder, die man etwa aus Mieteinnahmen generiert. Weitere Beispiele für steuerpflichtige Erträge sind:

Primäres Ziel sollte es bei einem Lottogewinn immer sein, das Geld möglichst steueroptimiert anzulegen. An den Kosten, die manch ein Profi auf dem Gebiet der Beratung verlangt, sollte es dabei nun nicht mehr scheitern.

 

Auch bei regelmäßigen hohen Einkünften müssen Steuern gezahlt werden

Während bereits dargelegt worden ist, dass selbst ein hoher, aber einmaliger Gewinn, in Deutschland keiner Einkommensteuer unterliegt, gestaltet sich der Fall indes anders, wenn regelmäßige Gewinne erwirtschaftet werden. Hier geht es dann nicht mehr um Gelegenheitsspieler, sondern um mehr professionell agierende Personen. Kriterien, die dafür sorgen, dass in derartigen Fällen trotzdem Steuern zu zahlen sind, sind die folgenden:

  1. Es müssen regelmäßig Gewinne in beträchtlicher Höhe generiert werden
  2. Sie müssen zu einer echten Einnahmequelle werden
  3. Diese Einnahmequelle muss vergleichbar sein mit dem Einkommen eines Arbeitnehmers oder eines Selbständigen

Manche Berufsspieler haben es schon vor Gericht darauf ankommen lassen, ob sie zur Zahlung von Steuern verdonnert werden oder nicht und dabei in den allermeisten Fällen Schiffbruch erlitten. Es ist nicht per se davon abzuraten, regelmäßig auf diese Art und Weise Gewinne zu generieren, allerdings sollte man sich auch hier in jedem Fall anwaltlich und von einem Steuerberater helfen lassen, denn ansonsten währt die Freude über die erzielten Gewinne nur kurz.