Krankengeld auf gesetzlicher Grundlage erhalten Sie als Arbeitnehmer für längstens sechs Wochen von Ihrem Arbeitgeber und danach unter Umständen noch bis zu 78 Wochen von Ihrer Krankenkasse. Kein Krankengeld mehr erhalten Sie unter Umständen (verminderter Beitrag) seit Anfang 2009 als Selbstständige und freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Was können Sie nun tun, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein? Wer Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit bezieht, dem steht dieses im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht mehr zur Verfügung. Im Erkrankungsfall sorgt Krankengeld für einen gewissen Ausgleich.

Wichtiges zum Krankengeld für Selbstständige:

  • viele Selbständige kein Krankengeld, obwohl sie es versichert haben
  • trotz Beitragszahlung bei Krankehit kein Krankengeld
  • Krankengeld von Krankenkasse (GKV) bei Gewinn im letzten Steuerjahr
  • Zahlung von GKV Krankenversicherungsbeiträgen auf Basis Mindesteinkommen
  • Alternative private Krankentagegeldversicherung

Kein Krankengeld mehr – was ist nun als Selbstständige zu tun

Als Selbstständige tragen Sie im Gegensatz zum Arbeitnehmer nicht nur das betriebliche Risiko, auch für ihre Absicherung sind Sie selbst zuständig.

Nun kann es passieren, dass ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit führt. Alle finanziellen Belastungen laufen jedoch auch in diesem Fall weiter. Ohne finanzielle Rücklagen kann das für Ihre Firma das aus bedeuten. Gegen Verdienstausfall bei einer längeren Krankheit müssen Sie sich gerade als Selbstständige versichern.


PKV-Tarifvergleich

Bis Ende 2008 gab es das Krankengeld für Selbstständige in gleicher Weise wie für Arbeitnehmer auch. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung hatten Sie die Möglichkeit, die Zahlung von Krankengeld gegen einen Mehrbeitrag zu vereinbaren. Bei attestierter Arbeitsunfähigkeit zahlte Ihnen Ihre Krankenkasse beispielsweise ab der 7. Krankheitswoche 90 Prozent der bisherigen durchschnittlichen Netto-Einnahmen.

So verfügen Sie über eine Absicherung für den Krankheitsfall

Die gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen Selbstständigen eine Krankenversicherung auf freiwilliger Basis. Ansprüche auf Krankengeldzahlungen können Sie sich auf unterschiedliche Weise sichern.

Bei Ihrer Krankenkasse können Sie den Krankengeldanspruch sichern, wenn Sie einen der Wahltarife (mit Krankengeldanspruch) vereinbaren.

Neben dem Wahltarif Krankengeld können Sie sich zum normalen (vollen) Kassenbeitrag entscheiden. Hier ist dann auch der Versicherungsschutz für das gesetzliche Krankengeld wieder inbegriffen.

Falls Sie einen Krankengeld-Wahltarif abschließen, bedenken Sie die lange Bindungsfrist von drei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie in eine PKV wechseln. Als Versicherte mit Volltarif haben Sie nur eine monatliche Kündigungsfrist zu beachten.

Alternativ können Sie nun als freiwillig Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse eine private Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse zu einem verminderten Beitrag müssen Sie dafür nicht kündigen.

Der Vorteil der privaten Krankentagegeldversicherung ist, dass Sie bis zum Bekanntwerden einer Berufsunfähigkeit Leistungen zahlt. Dann benötigen Sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.